Kontraindikationen
Wann können wir Sie nicht oder nur nach Rücksprache aufnehmen?
Wann können wir Sie nicht in der Klinik aufnehmen?
- Wenn Sie an einer akuten Erkrankung leiden, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordert.
- Wenn Sie an einer schweren psychiatrischen Erkrankung leiden.
- Wenn Sie an einer Suchterkrankung leiden.
- Bei Vorliegen einer ansteckenden Erkrankung.
- Wenn Sie an einen resistenten Keim wie z.B. MRSA leiden.
- Wenn Sie schwanger sind.
Wann können wir Sie nur nach Rücksprache in der Klinik aufnehmen?
- Wenn Sie an Nahrungsmittelunverträglichkeiten* leiden, die über eine Laktose- oder Glutenintoleranz hinaus gehen.
- Wenn Sie oder Ihre Kinder an einer deutlichen Einschränkung der Mobilität leiden
- Wenn die Schul- bzw. Kindergartenbetreuung Ihrer Kinder nur mit einer Inklusionskraft möglich ist.
*eine vegane Ernährung bieten wir nicht an