Antragstellung

bevor es losgehen kann...

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst angesprochene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den nächsten.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn durch eine Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können (z. B. Vermeidung von Frühverrentung). Ihr Begründungsprinzip ist „Reha vor Rente“. Für z. B. Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Arbeitssuchende ist die GRV der richtige Ansprechpartner. Die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Leistungen um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann Ansprechpartner, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist. Das Begründungsprinzip ist „Reha vor Pflege“. Die GKV ist vor allem für Kinder und Jugendliche, nicht berufstätige Eltern und Rentner Kostenträger. Darüber hinaus können die Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge oder Sozialhilfe Kostenträger sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Rehabilitationsart für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.

Bei vielen Erkrankungen oder operativen Eingriffen ist eine Rehabilitation im Anschluss an die Behandlung im Akutklinikum erforderlich (Anschlussheilbehandlung: AHB). Dies kann z. B. Patienten, denen ein künstliches Kniegelenk eingesetzt wurde oder Schlaganfallpatienten betreffen. Für diese Fälle haben die Kostenträger besondere Antragsverfahren entwickelt, die eine zügige Verlegung in eine Rehabilitationsklinik gewährleisten. Alle erforderlichen Schritte können im Krankenhaus durch den behandelnden Arzt eingeleitet wer unterstützt Sie bei der Verlegung.

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